Neue Wohnungsbauprämie

Neue Wohnungsbauprämie

Für 2021 wurde eine deutliche Verbesserung der Förderung beschlossen.

Die Wohnungsbauprämie, die staatliche Förderung für Bausparverträge selbst, sowie die Einkommensgrenzen, wurden zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht. Konkret bedeutet das, dass nun 10 Prozent der jährlichen Sparleistung gefördert werden.

Die maximale Prämie liegt bei 140 Euro für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner. Für alleinstehende Einzelpersonen bei 70 Euro. Auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Jeder kann einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen, der ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 35.000 Euro zur Verfügung hat. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern liegt die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie doppelt so hoch – bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung bei 70.000 Euro.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? Welche Voraussetzungen gelten?

Berechtigt sind Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbstständige, die uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und unter der Einkommensgrenze liegen. Alle ab 16 Jahren, die einen Bausparvertrag abschließen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Pro Jahr müssen mindestens 50 Euro aus Eigenmitteln angespart werden.

Quelle: Internet