Fördergelder - Zuschüsse für Neubauten
Wir unterstützen bei der Beantragung von Fördergeldern
Welche Förderungen gibt es für Familien in Baden-Württemberg, Wärmedämmung, ressourcenschonende Heizsysteme u.v.m. Wir informieren und beraten Sie über Fördergelder für Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank).
Wohneigentum für Familien – neue Förderung ab dem 1.06.2023
Zinsverbilligte Kredite für Familien mit geringen und mittleren Einkommen. Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen.
Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf. Als Erstkauf (oder Ersterwerb) gilt ein Kauf bis 1 Jahr nach Bauabnahme.
Diese Förderung ist ab sofort beantragbar. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder Experten für Energieeffizient einbinden.
Weitere Informationen über Förderkredite und Zuschüsse für Ihren Neubau unter:
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Neu KfW-Bank Förderung für klimafreundlichen Neubau – Wohngebäude. Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen.
Diese Förderung ist ab sofort beantragbar. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder Experten für Energieeffizient einbinden.
Weitere Informationen über Förderkredite und Zuschüsse für Ihren Neubau unter:
Erneuerbare Energien -Standard
Der Förderkredit für Strom und Wärme.
Ab sofort erhalten Sie einen Kredit für Photovoltaikanlagen (Aufdach/Fassade) sowie für Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen Aufdach/Fassade zu gesonderten Konditionen. Hierfür sind im Kreditantrag die zugehörigen Verwendungszwecke „Photovoltaikanlage – Aufdach/Fassade“ und „Batteriespeicher erneuerbare Energien-Anlagen“ auszuwählen.
Weitere Informationen über Förderkredite und Zuschüsse für Ihren Neubau unter:
Speziell für Baden-Württemberg
Familien in Baden-Württemberg werden mit besonders günstigen Baufinanzierungen unterstützt. Je mehr Kinder Sie haben, desto größer fällt der Immobilienkredit aus.
Voraussetzungen: Bauen eines Eigenheims, mindestens 1 minderjähriges Kind oder Sie erwarten in den nächsten 6 Monaten Nachwuchs.
Eigentums-Finanzierung – BW Z 15-Darlehen (Basisförderung) gilt nur für Baden-Württemberg:
Erneuerbare Energien
Des Weiteren werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern diese die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Auch Photovoltaikanlagen werden gefördert.
Detaillierte Informationen zu den Förderung für Erneuerbare Energien